Basketball-Turnier 2018

Am ersten Schultag nach den Osterferien, den 24.04.2019, trafen sich die 7. und 8. Klassen in der Turnhalle zum internen Basketball-Turnier. Es traten insgesamt 15 Mannschaften gegeneinander an, die die Spiele innerhalb der ersten fünf Stunden auf zwei Spielfeldern austrugen.
Zuerst wurden die Spielfelder aufgebaut und die Schülerinnen und Schüler konnten sich aufwärmen. Danach begannen die Spiele auf jeweils zwei Spielfeldern, eins für die Jungen und eins für die Mädchen.
Mit viel Ehrgeiz der Schüler und Schülerin ergaben sich nach einiger Zeit die stärkeren Mannschaften, so dass die Jungenmannschaft “die Reifenkiwis” (8a) und die Mädchenmannschaft “namenlose Gruppe” (8b) als Sieger aus dem Turnier hervorgingen.

Anmeldung entgeltliche Schulbuchausleihe

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Die Schulbuchausleihe erfolgt wieder über IServ. Die Anmeldung für die Ausleihe ist freiwillig. Sollten Sie sich für die entgeltliche Schulbuchausleihe entscheiden, muss die Anmeldung vom 01.06.2023 – 23.06.2023 erfolgen. Alle Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie auf dieser Seite.

Die Leihgebühr muss spätestens am 30.06.2023 auf das Konto der Oberschule Lorup (die Kontodaten werden nach der Anmeldung per Email übermittelt) eingegangen sein. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich automatisch dafür, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.

Achten Sie bei der Überweisung unbedingt auf den angegebenen Verwendungszweck. Ansonsten ist eine Zuordnung nicht möglich.

Anmeldeverfahren

Das Anmeldeverfahren kann auf zwei Wegen erfolgen.

  1. Falls Ihr Kind ein IServ-Konto an unserer Schule besitzt, können Sie Ihr Kind darüber anmelden. (vorname.nachname@schulzentrum-lorup.eu)
  2. Wenn Ihr Kind neu an unserer Schule ist (Klasse 1 und 5), erfolgt die Anmeldung über den folgenden Gastzugang: https://schulzentrum-lorup.eu/buecher (der Link muss in die Eingabezeile ihres Browsers eingefügt werden)

Die Anmeldung erfolgt über die IServ-Oberfläche unter dem Modul „Schulbuchausleihe“. Wählen Sie den Jahrgang Ihres Kindes aus (Schuljahr 2023/2024) und geben Sie anschließend Ihre Daten und die Ihres Kindes ein. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt. Auf dem Buchungskonto klicken Sie bitte die Bücherliste des Jahrganges an. Nachdem Sie den Leihbedingungen zugestimmt und alles weitere geprüft haben, müssen Sie nur noch auf “Anmeldung abschicken” klicken und die Leihgebühr überweisen. In der folgenden PDF können Sie sich das Verfahren auch Schritt-für-Schritt anschauen.

Die Beantragung einer Ermäßigung/ Befreiung ist auch über das Portal möglich. Klicken Sie dafür auf das entsprechende Feld. Die notwendigen Bescheinigungen müssen bis zum 30.06. bei Herrn Helmer oder im Sekretariat vorliegen, damit eine Bücherausgabe erfolgen kann.

Bei Schwierigkeiten können Sie Herrn Grote über johannes.grote@schulzentrum-lorup.eu  oder Herrn Helmer (montags und mittwochs in der Schule) erreichen.

Die Klassen 3a und 3b besuchten die Freiwillige Feuerwehr Lorup

Einen interessanten und sehr informativen Vormittag verbrachten die Schüler und Schülerinnen der Klassen 3 bei der Freiwilligen Feuerwehr Lorup. Nach der Vorbereitung des Themas „Feuer und Feuerwehr“ im Unterricht war es am 01.03.19 endlich soweit. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr öffneten das Feuerwehrhaus und ihre Fahrzeuge und beantworteten geduldig alle Fragen. Die Schüler wurden mit den Aufgaben der Feuerwehr und ihrer Ausrüstung vertraut gemacht. Zum Abschluss gab es eine interessante Filmvorführung. Die Schüler und Schülerinnen bedankten sich mit einer Zeichnung des Feuerwehrhauses bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Heinz Wilmes, Johannes Munk und Hans-Wilhelm Munk für die interessanten Ausführungen und anschaulichen Erklärungen.

Tabu in Niedersachsen und Bremen

Warum Lehrer in unserer Region im Dienst kein WhatsApp nutzen dürfen

Lehrer in Niedersachsen und Bremen dürfen den Messengerdienst WhatsApp nicht für schulische Kommunikation nutzen. Foto: Jens Kalaene/dpaAnzeige

Hannover. Messengerdienste sind praktisch: Im Nu ist die Nachricht geschrieben und an einen großen Kreis verschickt. Trotzdem dürfen Lehrer WhatsApp für dienstliche Belange nicht nutzen. Das Kultusministerium beruft sich auf den Datenschutz.

Lehrer in Niedersachsen und Bremen dürfen den Messengerdienst WhatsApp nicht für schulische Kommunikation nutzen. Dies ergab eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Kultusressorts beider Länder. Auch in Schulen evangelischer Kirchenträgerschaft gilt diese Regel. Lehrenverbände und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) finden das richtig.

“Dienstliche Informationen über WhatsApp zu versenden ist aus Datenschutzgründen unzulässig”, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums. Lehrer dürften sich auch nicht an WhatsApp-Gruppen von Schülern und Eltern beteiligen. Derzeit werde die datenschutzkonforme Nutzung eines alternativen Messengerdienstes geprüft. Denn längerfristig müsse es auch an Schulen entsprechende Kommunikationsmöglichkeiten geben.

Der persönliche Kontakt wichtiger

Auch in den Schulen, die sich in Niedersachsen in Trägerschaft der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover befinden, ist Lehrern die Benutzung von WhatsApp nicht gestattet. Die Kirche beruft sich dabei auf ihr eigenes Datenschutzgesetz, das sich am staatlichen Datenschutzrecht orientiert. “Die dienstliche elektronische Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern sowie Schülern darf nur über die schulische E-Mail-Adresse erfolgen, wenn hier eine entsprechende Zustimmung der Eltern vorliegt”, sagte ein Sprecher.

Sowohl der Landeselternrat als auch die GEW finden diese Regelungen richtig. “Ich halte nicht viel von WhatsApp-Gruppen. Der persönliche Kontakt zwischen Eltern und Lehrern ist doch viel wichtiger”, sagte Mike Finke, der Vorsitzende des Landeselternrats. Aus Elternkreisen sei ihm keine Forderung nach dem Einsatz von Messengerdiensten für die Erreichbarkeit von Lehrern bekannt. Auch die GEW lehnt den Einsatz von WhatsApp ab. “Dies ist nicht nur datenschzutzrechtlich problematisch. Für die Lehrkräfte würde es auch eine weitere Entgrenzung ihrer Arbeit bedeuten”, sagte Sprecher Rüdiger Heitefaut.

Alternative in Bremen

Im Bremen sind nach Angaben des Kultusressorts WhatsApp-Gruppen für schulische Kommunikation ebenfalls verboten. Stattdessen setze das Land auf eine Software für Lernmanagement aus Skandinavien. Hinter dieser Linie steht auch der Zentralelternbeirat. Es sei die geeignetere Plattform, die aber noch nicht konsequent genutzt werde, sagte Martin Stoevesandt aus dem Beirat der Deutschen Presse-Agentur.

In NRW kein Verbot, aber…

In Nordrhein-Westfalen dürfen Lehrer mit Eltern und Schülern keine sensiblen personenbezogenen Daten über WhatsApp austauschen. Der Messengerdienst erfülle nicht die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, erklärte das NRW-Schulministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Zu persönlichen Daten zählen etwa Adressen, Telefonnummer, Noten, Beurteilungen oder Krankmeldungen.

Es gebe in NRW aber kein grundsätzliches Verbot, moderne Kommunikationsmedien wie WhatsApp an Schulen einzusetzen, solange die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt würden, stellte das Ministerium klar. In dem Fall liege die Entscheidung im Ermessen der Lehrer, Schüler und Eltern und sei keine „dienstliche Kommunikation”, die die Schulleitung zu verantworten habe. Sinnvoll sei es, eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und anderer Betroffener einzuholen, empfahl das Ministerium.

Artikel entnommen aus der Emszeitung vom 17.02.2019. Letzter Zugriff am 19.02.2019 unter https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/1657267/warum-lehrer-in-unserer-region-kein-whatsapp-nutzen-duerfen