Tabu in Niedersachsen und Bremen

Warum Lehrer in unserer Region im Dienst kein WhatsApp nutzen dürfen

Lehrer in Niedersachsen und Bremen dürfen den Messengerdienst WhatsApp nicht für schulische Kommunikation nutzen. Foto: Jens Kalaene/dpaAnzeige

Hannover. Messengerdienste sind praktisch: Im Nu ist die Nachricht geschrieben und an einen großen Kreis verschickt. Trotzdem dürfen Lehrer WhatsApp für dienstliche Belange nicht nutzen. Das Kultusministerium beruft sich auf den Datenschutz.

Lehrer in Niedersachsen und Bremen dürfen den Messengerdienst WhatsApp nicht für schulische Kommunikation nutzen. Dies ergab eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Kultusressorts beider Länder. Auch in Schulen evangelischer Kirchenträgerschaft gilt diese Regel. Lehrenverbände und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) finden das richtig.

“Dienstliche Informationen über WhatsApp zu versenden ist aus Datenschutzgründen unzulässig”, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums. Lehrer dürften sich auch nicht an WhatsApp-Gruppen von Schülern und Eltern beteiligen. Derzeit werde die datenschutzkonforme Nutzung eines alternativen Messengerdienstes geprüft. Denn längerfristig müsse es auch an Schulen entsprechende Kommunikationsmöglichkeiten geben.

Der persönliche Kontakt wichtiger

Auch in den Schulen, die sich in Niedersachsen in Trägerschaft der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover befinden, ist Lehrern die Benutzung von WhatsApp nicht gestattet. Die Kirche beruft sich dabei auf ihr eigenes Datenschutzgesetz, das sich am staatlichen Datenschutzrecht orientiert. “Die dienstliche elektronische Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern sowie Schülern darf nur über die schulische E-Mail-Adresse erfolgen, wenn hier eine entsprechende Zustimmung der Eltern vorliegt”, sagte ein Sprecher.

Sowohl der Landeselternrat als auch die GEW finden diese Regelungen richtig. “Ich halte nicht viel von WhatsApp-Gruppen. Der persönliche Kontakt zwischen Eltern und Lehrern ist doch viel wichtiger”, sagte Mike Finke, der Vorsitzende des Landeselternrats. Aus Elternkreisen sei ihm keine Forderung nach dem Einsatz von Messengerdiensten für die Erreichbarkeit von Lehrern bekannt. Auch die GEW lehnt den Einsatz von WhatsApp ab. “Dies ist nicht nur datenschzutzrechtlich problematisch. Für die Lehrkräfte würde es auch eine weitere Entgrenzung ihrer Arbeit bedeuten”, sagte Sprecher Rüdiger Heitefaut.

Alternative in Bremen

Im Bremen sind nach Angaben des Kultusressorts WhatsApp-Gruppen für schulische Kommunikation ebenfalls verboten. Stattdessen setze das Land auf eine Software für Lernmanagement aus Skandinavien. Hinter dieser Linie steht auch der Zentralelternbeirat. Es sei die geeignetere Plattform, die aber noch nicht konsequent genutzt werde, sagte Martin Stoevesandt aus dem Beirat der Deutschen Presse-Agentur.

In NRW kein Verbot, aber…

In Nordrhein-Westfalen dürfen Lehrer mit Eltern und Schülern keine sensiblen personenbezogenen Daten über WhatsApp austauschen. Der Messengerdienst erfülle nicht die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, erklärte das NRW-Schulministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Zu persönlichen Daten zählen etwa Adressen, Telefonnummer, Noten, Beurteilungen oder Krankmeldungen.

Es gebe in NRW aber kein grundsätzliches Verbot, moderne Kommunikationsmedien wie WhatsApp an Schulen einzusetzen, solange die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt würden, stellte das Ministerium klar. In dem Fall liege die Entscheidung im Ermessen der Lehrer, Schüler und Eltern und sei keine „dienstliche Kommunikation”, die die Schulleitung zu verantworten habe. Sinnvoll sei es, eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und anderer Betroffener einzuholen, empfahl das Ministerium.

Artikel entnommen aus der Emszeitung vom 17.02.2019. Letzter Zugriff am 19.02.2019 unter https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/1657267/warum-lehrer-in-unserer-region-kein-whatsapp-nutzen-duerfen